Abmahnungen wegen Facebooks „Like“-Buttons

Privacy GDPR DSGVO
Der Facebook "LIKE"-Button verstößt nach einem aktuellen Urteil aus Düsseldorf gegen den deutschen Datenschutz und kann demnach abgemahnt werden.

Facebook sammelt über den in eine Website eingebetten „Like“/“Gefällt mir“-Button haufenweise personenbezogene Daten eines Websitebesuchers, ohne dass dieser der Weitergabe zugestimmt hat. Es werden auch Daten gesammelt, wenn der Benutzer den „Like“-Button gar nicht angeklickt hat und sogar, wenn er bei Facebook nicht einmal ein Konto hat.

Es hat bereits Abmahnungen in dem Zusammenhang gegeben, unsere Kunden waren bisher jedoch nicht betroffen. Jetzt gibt es ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des LG Düsseldorf vom März 2017, wo nach die Verwendung des Facebook-„Like“-Buttons so nicht erlaubt ist.

Mittlerweile liegt der Fall beim OLG Düsseldorf und beim EuGH.

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, rechnen wir mit massenhaften Abmahnungen.

Was ist zu tun?

  • Wir empfehlen, das Facebook-Widget Im Interesse Ihrer Website-Besucher von der Website zu entfernen (das gilt auch für ähnliche Social Media Widgets).
  • Es gibt inzwischen alternative Widgets für die Website, die den „Like“-Button erst zeigen, wenn der Benutzer zugestimmt hat, z.B. Shariff.
  • Man kann über einen Button auch direkt zur Facebook-Seite verlinken, statt deren Widget zu benutzen.

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