Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und Servicevertrag beim Webhosting
Die DSGVO bringt eine Reihe weiterer Rechte und Pflichten für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, vor allem:
- Die DSGVO verpflichtet unsere Webhosting-Kunden mit uns einen Auftragsverbeitungsvertrag abzuschließen (ein solcher liegt für Sie bereit).
- Die DSGVO verpflichtet unsere Kunden zudem, die technischen Vorgaben, die sich aus der DSGVO ergeben, einzuhalten. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden durch einen zugeschnittenen Service- und Wartungsvertrag. Dieser Service empfiehlt sich deshalb, da Datenschutz ist keine einmalige Aktion ist, sondern ein kontinuierlicher fortlaufender Prozess.