Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und Servicevertrag

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Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag für Webhosting nach DSGVO ist obligatorisch. Ein TBA-Servicevertrag für Websites unterstützt Sie bei der Umsetzung der neuen Pflichten

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und Servicevertrag beim Webhosting

Die DSGVO bringt eine Reihe weiterer Rechte und Pflichten für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, vor allem:

  1. Die DSGVO verpflichtet unsere Webhosting-Kunden mit uns einen Auftragsverbeitungsvertrag abzuschließen (ein solcher liegt für Sie bereit).
  2. Die DSGVO verpflichtet unsere Kunden zudem, die technischen Vorgaben, die sich aus der DSGVO ergeben, einzuhalten. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden durch einen zugeschnittenen Service- und Wartungsvertrag. Dieser Service empfiehlt sich deshalb, da Datenschutz ist keine einmalige Aktion ist, sondern ein kontinuierlicher fortlaufender Prozess.

Weitere Informationen:

Website-Hosting als Auftragsdatenverarbeitung

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