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Barrierefreie Website (BFSG): Angstmacherei

Barrierefreie Website (BFSG): Angstmacherei

Wie manche Anbieter mit dem BFSG (Gesetz für Barrierefreie Webite) und der Angst vor Abmahnungen Kasse machen wollen

Neulich in der Inbox: Ein E-Mail-Betreff, der klingt wie ein gelber Brief vom Amt:

„Aufforderung zur barrierefreien Umgestaltung Ihrer Webseite gem. § 3 BFSG“

Dazu ein dramatischer Einstieg:

„Sie scrollen innerlich rückwärts durch Ihre To-do-Liste: ‚Website? War doch okay. Hatten wir nicht grad ein Redesign?‘ Doch das hilft nichts. Die Frist läuft. 14 Tage. Sonst Klage.“

Spätestens hier war klar: Wir sind nicht im Behördenfunk, sondern im Abmahnmärchenland.

Das Rezept: Eine Prise Gesetz, ein Löffel Panik – gut verrührt

Im Kern geht’s um das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 28. Juni 2025 für bestimmte Unternehmen greift. Dazu wird behauptet:

„Das passiert nicht irgendwann. Das passiert gerade. […] Die Jagdsaison auf ungeschützte Websites hat begonnen.“

Spoiler: Das Gesetz betrifft nicht alle Unternehmen, sondern nur solche, die Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen – und auch nur, wenn sie nicht als Kleinstunternehmen gelten (weniger als 10 Mitarbeitende & 2 Mio. € Umsatz).

Die plakative Formulierung „14 Tage, sonst Klage“?

Gesetzlich gibt es keine solche Frist. Abmahnfristen legt der Abmahner fest – nicht das BFSG.

Wer mahnt? Und warum angeblich für 1.500 €?

„Sonst Klage. Und: 1.500 € Anwaltskosten – plus ‚Bitte zahlen Sie‘-Beileger.“

  • Nicht jeder darf abmahnen – nur Wettbewerber oder Verbände mit berechtigtem Interesse.
  • Die angesprochene Summe ist ein Worst-Case-Szenario, aber kein Automatismus.
  • Die Grenze zur irreführenden Angstmache ist damit nah.

Die „Rettung“: Ein Wunder-Widget mit Zertifikat

„Einmal zahlen – lebenslang sicher. Automatische Updates, null Abo. Zertifikat für Ihre Unterlagen.“

Klingt nach Heilsbringer. Leider ist das rechtlich wenig belastbar:

  • Es gibt keine amtlichen Zertifikate zur BFSG-Konformität.
  • Auch mit Widget bleibt meist Handarbeit nötig (PDFs, Kontraste, Tastaturbedienung etc.).
  • Barrierefreiheit ist kein Plugin, sondern ein Konzept und laufender Prozess.

Unser Fazit als Webagentur:

  • Barrierefreiheit ist wichtig.
  • Panikmache verkauft keine guten Lösungen.

Wer seriös berät, informiert* ehrlich:

  • Ob und ab wann das Gesetz für Sie gilt
  • Welche Maßnahmen wirklich nötig sind
  • Und warum kein Wunder-Tool allein reicht, um echten Zugang für alle Menschen zu schaffen

Wenn Sie wissen möchten, was bei Ihrer Website konkret zu tun ist – wir beraten* ehrlich.

  • Ohne Druck, ohne „14-Tage“-Ticking-Bomben, ohne britische Briefkastenfirmen.
  • Wir arbeiten eng mit Ihrem Rechtsberater bei der technischen Umsetzung aller Maßnahmen zusammen.
  • Wir sind langjähriger Agentur-Kunde von eRecht24, die uns umfassend mit rechtlichen Informationen zum Thema versorgen, inkl. Checklisten, Anwendbarkeit-Widget und einem Test-Tool.

*Hinweis: Wir sind keine Rechtsberater und dürfen keine rechtlich verbindliche Einschätzung zum BFSG oder zum Abmahnrecht abgeben. Unsere Einschätzungen beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und technischer Erfahrung. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts.

Carl D. Erling, Berlin, CTO
Carl D. Erling, CTO

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