Impressum-Pflichten – neue „Wirtschafts-ID“
Die Impressum-Pflichten für nicht private Websites erweitern sich bei uns in Deutschland um eine „Wirtschafts-ID“.
Disclaimer: Wir sind keine Juristen. Fragen Sie den Steuer- oder Rechtsberater für verbindliche Auskünfte. Wir lassen uns u.a. von eRecht24 beraten.
Die Wirtschafts-ID ist eine eindeutige Nummer, die alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen in Deutschland automatisch erhalten. Sie bleibt unabhängig von Änderungen wie Umzug oder Familienstand und gilt dauerhaft. Die Nummer besteht aus dem Länderkürzel „DE“, einer neunstelligen Zahl und einem fünfstelligen Zusatz für einzelne Tätigkeiten. Sie ersetzt keine anderen Nummern wie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, sondern kommt zusätzlich dazu.
Fragen und Antworten
Woher bekomme ich meine Wirtschafts-ID?
- Mit Umsatzsteuer-ID vor dem 30. November 2024: Ihre Wirtschafts-ID entspricht ab dem 3. Dezember 2024 Ihrer bestehenden USt-ID.
- Ohne Umsatzsteuer-ID: Ab 1. Dezember 2024 wird die Wirtschafts-ID über die Plattform ELSTER vergeben, falls Sie dort steuerlich erfasst sind.
- Andere Fälle: Ab 1. Juli 2025 erhalten alle anderen wirtschaftlich Tätigen ihre Wirtschafts-ID automatisch.
Impressumspflicht:
- Haben Sie eine USt-ID: Die Wirtschafts-ID muss nicht im Impressum angegeben werden.
- Keine USt-ID: Die Wirtschafts-ID muss im Impressum stehen, sobald sie Ihnen zugeteilt wurde.
- Rein private Websites: Keine Maßnahmen nötig.
Was sollten Sie tun?
- Warten Sie auf die automatische Vergabe der Nummer.
- Prüfen Sie, ob Ihre USt-ID bereits im Impressum steht.
- Aktualisieren Sie das Impressum sonst gleich nach Erhalt der Wirtschafts-ID.
Zusatzinfo für TBA-Kunden:
- Für Kunden mit Design- oder Wartungsvertrag bei TBA:
Sobald Sie Ihre Wirtschafts-ID erhalten haben, können Sie uns diese einfach mitteilen. Wir kümmern uns darum, die Nummer korrekt in Ihrem Impressum zu hinterlegen. - Für alle anderen Kunden:
Sie würden die Wirtschafts-ID eigenständig ins Impressum eintragen oder uns separat mit der Aktualisierung beauftragen. - Wenn im Impressum bereits Ihre UST-ID steht: Dann besteht, soweit wir wissen, kein Änderungsbedarf.