OS-Plattform abgeschaltet – Hinweis jetzt entfernen
Die EU hat am 20. Juli 2025 ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) endgültig abgeschaltet. Bisher mussten Online-Unternehmer diesen Link im Impressum, in AGB und teilweise in E-Mails angeben.
Jetzt sollte der Hinweis entfernt werden, damit kein toter Link auf Ihrer Website bleibt und einer möglichen neuen Abmahngefahr vorgebeugt wird.
Was ist zu tun?
- Der Satz „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit …“ sollte aus Impressum, AGB und Angebots-E-Mails gelöscht werden.
- Alle anderen rechtlichen Hinweise, z. B. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), bleiben unverändert bestehen.
Nur bestimmte regulierte Branchen sind zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichtet, die Informationspflicht, ob man teilnimmt, trifft jedoch alle B2C-Unternehmer. Geändert hat sich hier also in der Praxis nur der bisherige Bezug zur jetzt nicht mehr existenten OS-Plattform der EU.
Wir kümmern uns darum – oder Sie selbst
Für unsere Wartungskunden:
Wir besprechen und erledigen die erforderlichen Anpassungen gemeinsam mit Ihnen.
Ohne Wartungsvertrag:
Bitte passen Sie Ihre Rechtstexte selbst an, falls bisher nicht geschehen.
Weitere Informationen:
e-recht24.de – EU stellt Streitbeilegungsplattform ein